Produkte SecondHand zu verkaufen macht viel Sinn. Diese Produkte müssen nicht neu produziert werden und sparen somit ressourcen.

Viele Käufer können sich nur gebrauchte Produkte leisten (Ja auch in Deutschland gibt es ARMUT!)

Eigentlich sollte man diesem Prozess alle Steine aus dem Weg räumen und sogar staatlich FÖRDERN statt zu bestraffen

Aber um die Cum-Ex Fahnderin Anne Brorhilker zu zitieren: Beim Thema Steuergerechtigkeit: “Die Kleinen hängt man, die grossen lässt man laufen”

es ist alles relativ verwirrend, aufwändig und umständlich und leider tendenziell mit viel Ärger verbunden 🙁

  • leider wurde eBay über die Jahre immer schwieriger und verwirrender, nicht nur in der Bedienung, wie man das von “gewachsenen” Strukturen kennt X-D
    • falls eBay das liest und mit mir ein eBay-Alternativ-Startup gründen möchte gerne mail X-D
  • eBay verlangt für den Verkauf von bis zu 320 Artikel als Privatperson keine % Provision % mehr
  • sehr wohl verlangt eBay aber (leider nicht immer ganz offensichtliche) Gebühren, sogar auf Angebote welche man selbst manuell beendet hat, weil man eine “Zusatzoption” wie z.B. “Anonyme Bieter” genannt “Angebot mit nicht öffentlichen Bietern“, leider ist das aber im Verkaufsformular mit KEINEM Wort erwähnt?

 

weitere % Provisionen bzw Gebühren (VOR WELCHEN EBAY LEIDER VIEL ZU SPÄT warnt): Vater Staat

  • “Seit 2023 sind Internetplattformen wie Ebay gesetzlich verpflichtet, den Finanzbehörden auch Privatverkäufe mitzuteilen. Die Meldung für das Jahr 2023 muss bis zum 31. März 2024 erfolgen. Das gilt nicht, wenn es pro Jahr und Plattform weniger als 30 Verkäufe sind und höchstens 2.000 Euro Einnahmen entstehen” https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/

    https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Weitere_Themen/Plattformen-Steuertransparenzgesetz/Informationen_zum_Plattformen-Steuertransparenzgesetz__PStTG_.pdf

    “Sollte man den Freibetrag oder die Anzahl der Verkäufe überschreiten, kann Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder womöglich sogar Gewerbesteuer fällig werden.

    “Es zähle aber stets der Einzelfall, zudem dürften auch eventuell entstandene Vorkosten bei einem womöglich anfallenden Gewinn geltend gemacht werden. ” https://www.brisant.de/haushalt/finanzen/steuern-verkauf-online-106.html

    2022: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-modernisierung-steuerverfahrensrecht-920050

  • Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436, 20/4228) gebilligt. CDU/CSU und AfD votierten gegen den Entwurf, Die Linke enthielt sich.

    Ein Entschließungsantrag (20/4384) der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetz fand keine Mehrheit. Für die Abstimmung hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4376) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/4377) vorgelegt.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung

    Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

    In dem Gesetz heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen. Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden. Oft sei es für die Finanzbehörden schwer, die Angaben zu verifizieren und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln. Von den Plattformbetreibern könnten erforderliche Auskünfte regelmäßig nicht erlangt werden. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn diese Plattformbetreiber im Ausland ansässig seien und das Angebot von inländischen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werde.

    Daher sollen die Betreiber digitaler Plattformen nun verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant. Außerdem sieht das Gesetz Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden. (hle/10.11.2022)

eBay Retouren jetzt noch teurer:

  • Retoure nach China könnt ihr DIREKT vergessen, auch hier, zeigt sich Amazon um einiges korrekter und kulanter
  • Ganz neu: eBay zwingt dem Käufer aus diesen überteuerten Varianten zu wählen:

eBay Rückrufservice: jetzt noch schwerer zu finden

  • leider ist guter Service in Deutschland SELTEN und SCHWER zu finden, so auch bei ebay, wie man sich vom eBay Kundenservice zurück rufen lassen kann:
    • 1. klick auf hilfe Seite
      • auf den Button:
    • 2. erkläre dem bescheuerten Chat bot dass Du zurück gerufen werden möchtest in dem Du 10x “RÜCKRUF” “RÜCKRUF” “RÜCKRUF” “RÜCKRUF”  eintippst…

PS: Um ihnen das Verkaufen gebrauchter Waren NOCH komplizierter zu machen, bitte vergessen Sie bitte nicht die:

Obligatorische Klausel:

Obligatorische Klausel: Dies ist ein Privater Verkauf.

Mir sind keine ausser der in der Artikelbeschfeibung bzw. unter “Zustand” beschriebenen Mängel an der Ware bekannt.

Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus.

Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit

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