Restriction of Hazardous Substances, deutsch: „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“.
Elektrogeräte dürfen nicht mehr schädliche Materialien in beliebiger Menge enthalten…
… aber ähnlich dem EG-Bio, dürfen X% schädlich sein.
Anfangs wurde ein komplettes Verbot dieser Substanzen angestrebt… (2002) dann aber wieder gelockert (2011).
D.h. in Lötzinn darf wieder die Nervern schädigendes Blei drin sein, aber halt nur noch 0,1%.
“Bleifreies Löten ist schwieriger, weil das fast reine Zinn-Lot einen höheren Schmelzpunkt hat. Im Hobbybereich ist daher die übliche Mischung mit 40 % Blei nach vie vor erlaubt und auch empfehlenswert.” (Quelle)
Daran sind auch schon die Römer verreckt. “Römer tranken verbleites Wasser” “Wasserleitungen Roms enthielten 100 Mal mehr Blei als Quellwasser”.
Ein gewisser Verblödungsgrad der Weltbevölkerung ist evtl. sogar gewollt.
Hier der Gesetztestext: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:174:0088:0110:DE:PDF
Mirror: CELEX-32011L0065-DE-TXT.pdf
- Blei (Pb), 0,1 % – Einsatz unter anderem bei Lötverbindungen
- Quecksilber (Hg), 0,1 % – Einsatz unter anderem bei Neigungsschaltern, Quecksilberdampfgleichrichtern
- Cadmium (Cd), 0,01 % – Einsatz unter anderem bei Nickel-Cadmium-Akkumulatoren
- sechswertiges Chrom (Cr+6), 0,1 % – Verwendung unter anderem als Bestandteil von Farben und Lacken, Holzschutzmittel.
- Polybromierte Biphenyle (PBB), 0,1 % – Flammschutzmittel in Kunststoffisolationen
- Polybromierte Diphenylether (PBDE), 0,1 % – Flammschutzmittel in Kunststoffisolationen
Die Prozentangaben stellen nach Anhang II der 2011/65/EU (RoHS 2) die maximal zulässige Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent dar. In der vorherigen und inzwischen abgelösten Richtlinie 2002/95/EG (RoHS, Artikel 4, Abs. 1) waren keine Grenzwerte definiert. Aus diesem Grunde durften nach der ursprünglichen Richtlinie diese Substanzen prinzipiell nicht in Produkten enthalten sein. Dieses nicht praktikable und absolute Inhaltsverbot wurde bereits mit 2005/618/EC, zum 1. Juli 2006 mit herstellungstechnisch realisierbaren als auch messtechnisch nachprüfbaren Grenzwerten ersetzt.[1]
Gemäß Artikel 6 der 2011/65/EU (RoHS 2) behält sich die Richtlinie auch die Einführung oder Änderung von Grenzwerten für bereits durch die Verordnung reglementrierte oder bisher noch nicht durch die Verordnung reglementierte Substanzen vor.
https://de.wikipedia.org/wiki/RoHS-Richtlinien
http://www.mouser.de/Search/include/RoHSCompliant.aspx?qs=DT7WwB07piuwJciGp97qkQ==
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RoHS-konform Umweltschutzbestimmungen beschränken den Einsatz bestimmter gefährlicher Substanzen. “RoHS-konform” bezieht sich auf die Gesetze, die aus der EU-Richtlinie 2011/65/EU , die als RoHS-Richtlinie bezeichnet wird, hervorgegangen sind.Die Ausnahme von der RoHS-Konformität eines Produkts beruht auf Nachweisen seitens des Produzenten (Herstellers ), dass die Teilenummer der RoHS-Richtlinie entspricht. Mouser Electronics hat alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die Herstellerangaben und andere Nachweise bezüglich der Abwesenheit beschränkter Substanzen zu bestätigen, um die Behauptung des Herstellers bezüglich der Konformität zu unterstützen.
Diese Information gilt, wenn die RoHS-Konformität auf Ihrer Versandliste von Mouser Electronics, Inc. angegeben ist. Chuck Amsden |
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