http://www.gutefrage.net/frage/gutscheine-nun-nur-1-jahr-gueltig
… manch einer kennt das Problem.
Man bekommt zu Weihnachten von seinen liebsten einen Tank-Gutschein im wert von 100€!
Oder einen Kino-Gutschein!
Geile Sache!
Jetzt fährt das Ding im Auto herum… und rutscht die Windschutzscheibe hinunter.
Nach Monaten und Jahren wechselt man das (mittlerweile halb-defekte) Autoradio und… da kommt der Gutschein… kaum verwendet wieder zum Vorschein.
Noch ärgerlicher: Er scheint abgelaufen. Da der Herausgeber “Gültigkeit 1 Jahr ab Ausstellungsdatum” darauf geschrieben hat.
Stimmt das?
Nein!
Gutscheine sind laut Gesetzgeber 3 Jahre gültig.
Wer seine Rechte nicht kennt.
Ist der Mops.
S.h. hier: http://www.gutefrage.net/frage/gutscheine-nun-nur-1-jahr-gueltig
“3 Jahre müssen sie gültig sein. Kürzere Verfallszeiten sind unzulässig”
“Gutscheine sind grundsätzlich 3 Jahre gültig. Egal was da drauf steht (BHG Urteil). Da greift die Verjährungsfrist, die nach 3 Jahren eintritt.”
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