http://www.gutefrage.net/frage/gutscheine-nun-nur-1-jahr-gueltig

… manch einer kennt das Problem.

Man bekommt zu Weihnachten von seinen liebsten einen Tank-Gutschein im wert von 100€!

Oder einen Kino-Gutschein!

Geile Sache!

Jetzt fährt das Ding im Auto herum… und rutscht die Windschutzscheibe hinunter.

Nach Monaten und Jahren wechselt man das (mittlerweile halb-defekte) Autoradio und… da kommt der Gutschein… kaum verwendet wieder zum Vorschein.

Noch ärgerlicher: Er scheint abgelaufen. Da der Herausgeber “Gültigkeit 1 Jahr ab Ausstellungsdatum” darauf geschrieben hat.

Stimmt das?

Nein!

Gutscheine sind laut Gesetzgeber 3 Jahre gültig.

Wer seine Rechte nicht kennt.

Ist der Mops.

S.h. hier: http://www.gutefrage.net/frage/gutscheine-nun-nur-1-jahr-gueltig

“3 Jahre müssen sie gültig sein. Kürzere Verfallszeiten sind unzulässig”

“Gutscheine sind grundsätzlich 3 Jahre gültig. Egal was da drauf steht (BHG Urteil). Da greift die Verjährungsfrist, die nach 3 Jahren eintritt.”

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